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Rechtsdienstleistungen

Wir bieten komplette Rechtsberatungen insbesondere im Bereich Zivilrecht, Handelsrecht, Wohnungsrecht, internationales Privat- und Handelsrecht, aber auch Verwaltungsrecht. Unser Ziel ist es, nicht nur erstklassige Beratungen anzubieten, die auf das Erreichen seines Zieles und auf Problemlösungen, sondern auch auf die Minimierung der Risiken ausgerichtet sind, die mit diesen Lösungen einhergehen können. Wir glauben, dass ein Jurist nicht dazu da ist, zu sagen, warum etwas nicht geht, sondern dazu, Ihnen dabei zu helfen, den zweckmäßigsten Weg zu finden.

Wir bieten umfassende Rechtsberatung in vielen Bereichen, eine kurze Liste im Menü auf der rechten Seite.

Der Preis für juristische Dienstleistungen wird nach Absprache mit dem Kunden erstellt. In vielen Fällen können wir einen Pauschalpreis für die Durchführung einer bestimmten Handlung oder einer Reihe von Handlungen anbieten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringt unsere Kanzlei Rechtsleistungen zu einem Stundensatz von 2.500 CZK zuzüglich Mehrwertsteuer.

Klienten, die Verbraucher sind, klären wir darüber auf, dass sie sich bei einer Streitigkeit mit einem Rechtsanwalt an die Tschechische Anwaltskammer wenden können, die den Auftrag hat, solche Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege zu klären. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Tschechischen Anwaltskammer: www.cak.cz.

Vertragstransaktionen

Wir helfen unseren Klienten bei der kompletten Vorbereitung ihrer Transaktion, und dies ungeachtet dessen, ob es sich nur um einen „einfachen“ Kaufvertrag oder um eine komplizierte Transaktion mit mehreren miteinander verflochtenen Verträgen handelt. Für eine Reihe von Klienten haben wir mit Erfolg eine komplette geschäftliche Vertragsdokumentation einer Revision unterzogen, um einen besseren Schutz ihrer Vertragsposition sicherzustellen.

Wir erstellen für Sie Entwürfe von Vertragsdokumenten gemäß Ihren Bedürfnissen dergestalt, dass sie Ihre Vertragsposition maximal schützen und etwaige künftige Streitigkeiten minimieren. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen, Vertragsabschlüssen und auch während der Umsetzung einer Transaktion.

Wir stellen für Sie bei Bedarf auch eine Due Diligence sicher, damit die Transaktion glatt und erfolgreich umgesetzt werden kann.

Umsetzung von Investitionskomplexen

Wir verfügen über reiche Erfahrungen bei der Umsetzung von Investitionskomplexen und der Anpassung der Vertragsbedingungen für solche Lieferungen, sei es im innerstaatlichen oder internationalen Maßstab. Wir erstellen für Ihre Gesellschaft die komplette Vertragsdokumentation und empfehlen eine zweckmäßige Kombination der Zahlungsbedingungen, damit ihre Transaktion glatt und erfolgreich verläuft. Wir verfügen über Erfahrungen mit der Erstellung von Vertragsunterlagen aufgrund der internationalen Geschäftsbedingungen FIDIC oder z.B. auf der Grundlage von IADC- oder LOGIC-Kontrakten.

Baurecht

Wir spezialisieren uns langfristig auf die Problematik der Bauausführung und auf die Lösung von Problemen, die mit der Bauausführung im Alltag zusammenhängen. Wir helfen Ihnen, einen Werkvertrag vorzubereiten, der am besten geeignet Ihre Position verteidigt, oder die  z. B. mit den Änderungen während der Werkausführung, mit Anpassung des Werkpreises, mit Bauübergabe oder mit Mängeln und Rückständen zusammenhängenden Probleme zu lösen. Wir helfen Ihnen zu verhindern, dass Sie wegen Rechtsmängeln bei der Werkausführung nicht in der Lage sein würden, Baumängel zu rügen und Ihnen entstandenen Schadenersatz zu verlangen.

Korporationsproblematik

Wir bieten unseren Klienten Hilfe bei der Vorbereitung und Gründung neuer Handelskorporationen an, und dies ungeachtet dessen, ob es sich um eine GmbH, eine Aktiengesellschaft, eine öffentliche Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder etwa um eine Genossenschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Wir erstellen für Sie die kompletten Korporationsdokumente (Gründungsurkunden, Satzungen, Geschäftsordnungen der Gesellschaftsorgane) und sprechen Empfehlungen dahingehend aus, wie die jeweiligen Korporationsprozesse in Ihrer Gesellschaft eingestellt werden sollten). Zudem bieten wir eine Revision der vor dem 1.1.2014 angenommenen Korporationsdokumente und deren Anpassung gemäß den Erfordernissen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über Handelskorporationen.

Wohnungsrecht

Im Bereich Wohnungsrecht bieten wir komplette Beratungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und für einzelne selbstständige Wohnungseigentümer bzw. Eigentümer von Wohnungs- oder Genossenschaftsanteilen. Wir bieten komplexe Beratungen bei der Abfassung der Satzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnungsgenossenschaft gemäß dem Neuen Bürgerlichen Gesetzbuch.

Zudem sind wir spezialisiert auf Beratungen im Zusammenhang mit den Anpassungen, die in den vor dem 1.1.2014 angenommenen Satzungen angesichts der Änderungen, die das Neue Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über Handelskorporationen brachten, vorgenommen werden müssen.
Darüber hinaus beraten wir bei der Eintreibung von Forderungen bei Schuldnern, die die mit der Wohnungsnutzung verbundenen Zahlungen nicht ordnungsgemäß erstatten.

Fördermittelproblematik

Schon seit vielen Jahren bewegen wir uns auf dem Feld der Fördermittelproblematik, insbesondere mit Ausrichtung auf den Wohnungsbereich. Wir halfen unseren Klienten mit Erfolg beim Erwerb von Fördermitteln aus den Programmen PANEL, Grüne Einsparungen und IPRM oder JESSICA. Erfolgreich vertraten wir auch eine Reihe von Klienten, denen keine Fördermittel erteilt worden waren.

Internationale Privatrecht

Wir bieten unseren Klienten zudem auch Hilfe bei der Erstellung von Vertragsdokumenten oder bei der Regulierung von Streitigkeiten mit einem internationalen Element. Wir führen Sie durch die Problematik der Bestimmung des maßgebenden Rechts und helfen Ihnen, den Ort zu finden, wo Ihre Streitsache entschieden werden kann, und aufgrund dieser Tatsachen schlagen wir Ihnen die zweckmäßigste Lösung Ihres Problems vor.

Verwaltungsrecht

Im Bereich Verwaltungsrecht spezialisieren wir uns nicht nur auf Beratungen im Falle von Ordnungswidrigkeiten, sondern auch auf die Vertretung der Klienten bei Klagen gegen Beschlüsse von Verwaltungsorganen oder im Falle von Kassationsbeschwerden.

Arbeitsrecht

Wir erstellen für unsere Klienten die komplette arbeitsrechtliche Dokumentation, seien es Arbeitsverträge, Lohnbescheide oder beispielsweise Hilfe bei der Abfassung von Dienst- bzw. Arbeitsordnungen.

Unterschriftsbeglaubigung

Wir stellen für Sie die Beglaubigung von Unterschriften beispielsweise auf Kaufverträgen oder auf Einverständniserklärungen sicher, die nach dem Neuen Bürgerlichen Gesetzbuch bei Beschlüssen einer Wohnungsgenossenschaft erforderlich sind. Wir beglaubigen für Sie Unterschriften sowohl auf Urkunden, die von unserer Anwaltskanzlei ausgefertigt wurden, als auch auf Urkunden, an deren Ausfertigung wir in keiner Weise beteiligt waren. Es handelt sich hierbei um eine sog. Erklärung über die Echtheit einer Unterschrift, die das gleiche Gewicht hat wie die Beglaubigung einer Unterschrift bei einem Notar oder auf einer Behörde.

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über das von der Tschechischen Anwaltskanzlei herausgegebene Beglaubigungsbuch und bietet ihren Klienten den Service der amtlichen Unterschriftsbeglaubigung – Erklärung über die Echtheit einer Unterschrift – sowohl in ihrem Sitz als auch an jedem anderen Ort nach Absprache mit dem Klienten.

Die Beglaubigung ist gebührenpflichtig und kostet 30,- CZK plus MwSt pro beglaubigter Unterschrift.

Verwahrung von Finanzmitteln

Damit Sie auch ganz sicher sein können, dass Ihr Vertrag ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt werden wird, bieten wir den Service Verwahrung von Finanzmitteln an. Der Rechtsanwalt tritt in diesem Fall als unabhängige dritte Partei auf, die aufgrund des zwischen Anwalt und den übrigen Vertragsparteien geschlossenen Vertrages die Finanzmittel in Verwahrung nimmt. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Kaufpreis einer Immobilie oder um den Preis, der aufgrund eines Werkvertrages zu zahlen ist. Die Verwahrung erlaubt es Ihnen, Ihre Transaktion ganz unbesorgt in Bezug darauf zu planen, dass die andere Vertragspartei den Vertrag womöglich nicht erfüllen wird.

Die Vorteile gegenüber einer Verwahrung bei einem Notar oder einer Bank bestehen insbesondere in der nicht so aufwendigen Formalität des Prozesses der Verwahrungssicherheit und in den geringeren Kosten für eine solche Verwahrung.

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